Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
(1) Unsere – Vonier Medical Inhaber Rene Vonier – Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotene Bildungsmaßnahmen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages und werden selbst Vertragsbestandteil. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(2) Alleine die Schulleitung ist berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
§ 2 Unsere Angebote und der Vertragsschluss.
Ein Vertrag kommt aufgrund der schriftlichen Anmeldung des Teilnehmers (Angebot, Anmeldung über die Webseite oder Mail) nachfolgender schriftlicher Bestätigung durch uns (Annahme) zu Stande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und von uns bearbeitet. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend jedoch in der Regel mindestens 3 Tage vor Beginn eines Kurses mitgeteilt.
§ 3 Kosten der Kurse
Es gelten die bis zum Anmeldezeitpunkt jeweils gültigen Kurspreise. Die Kurskosten sind Preise, die durch die Anmeldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowohl zwischen den einzelnen Kursen als auch zwischen den Teilnehmern variieren können
§ 4 Zahlungsbedingungen bei Anmeldungen über ,,Dritte‘‘ (z.B. Fahrschulen)
(1) Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. Sofern kein fristgerechter Zahlungseingang (bei Vorabüberweisung) zu verzeichnen ist, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen und der Teilnahmeplatz anderweitig vergeben werden.
(2) Erstellen wir Ihnen eine Rechnung, so ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Kursteilnehmer/ Betrieb kommt nach einer Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 5,00 € Auslagenersatz verlangen.
§ 5 Rücktritt von verbindlich gebuchten Kursen
(1) Ein Teilnehmer kann bis zwei Tage vor Kursbeginn von der verbindlichen Zusage zurücktreten. Maßgeblich hier, ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Vonier Medical. Bei komplett gebuchten Kursen (z.B. Firmen, Gruppen etc.) muss eine schriftliche Erklärung erfolgen. Jedem Teilnehmer steht es frei, einen Nachweis zu erbringen, dass kein oder niedriger Schaden als die Kostenpauschale entstanden ist. Wir behalten uns in diesem Fall vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung unter Berücksichtigung, entsprechend entstandener und dem Teilnehmer gegenüber konkret zu belegenden Kosten berechnen. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers zu einem verbindlich gebuchten Kurs wird das volle Teilnahmeentgelt fällig. Die obenstehenden Regelungen gelten auch im Fall einer Erkrankung des Teilnehmers. Bei Vorlage einer attestierten Krankheit kann der Kurs jedoch einmal kostenfrei zu einem anderen Termin wiederholt werden.
In jedem Fall eines Rücktritts stehen uns unter Berücksichtigung eigener Aufwendungen folgende Pauschalen zu:
bis – 30 Tage vor Kursbeginn: 25% der Kursgebühr
29. – 21 Tage vor Kursbeginn: 40% der Kursgebühr
20. – 14 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
13. – 8 Tage vor Kursbeginn: 70% der Kursgebühr
7 – 2 Tage vor Kursbeginn: 80% der Kursgebühr
1 Tag vor Kursbeginn: 100% der Kursgebühr
Bei Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden im Betrieb oder außerhalb der Schule durchgeführt werden, bestehen folgende Regelungen.
Ein Rücktritt eines verbindlich gebuchten Kurses ist bis zwei Tage vorher bis 14 Uhr möglich. Die Absage muss schriftlich entweder per Mai erfolgen und Ihrerseits nachweisbar sein.
Kurzfristigere Absagen oder das Nichterscheinen der Teilnehmer werden dann mit mindestens 10 Teilnehmern und dem berufsgenossenschaftlichen bzw. Unfallkassen- Abrechnungsbetrag in Rechnung gestellt, da der Dozent in Fällen der An/ Abreise nicht anderweitig eingesetzt werden kann und der Kurstag für Sie fest reserviert wurde.
(2) Bis zum Beginn der Veranstaltung/ Kurs hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, sofern diese Person nicht bereits zum Kurs angemeldet ist. Vonier Medical können dem Eintritt des Dritten aus wichtigem und gutem Grund widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
(7) Eine anderweitige Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Eine Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
§ 7 Vertragsrücktritt
Bei Kursen sowie Außer-Haus-Kursen Bei Erste-Hilfe Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder sonst wie außerhalb der eigenen oder der Schule durchgeführt werden, besteht für den Anmelder ein kostenloses Rücktrittsrecht bis zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn. Kurzfristigere Absagen werden dann mit 10 Teilnehmern und dem berufsgenossenschaftlichen bzw. Unfallkassen- Abrechnungsbetrag in Rechnung gestellt, da der Dozent in Fällen der An- und Abreise ohne Kursdurchführung an diesen Tagen nicht anderweitig eingesetzt werden kann. Eine Erste-Hilfe-Kursabsage Ihrerseits muss von Ihnen nachweisbar per Mail oder anderen schriftlichen Wegen mindestens zwei Werktage vor Kursbeginn bis 14 :00 Uhr bei Vonier Medical eingehen. In diesem speziellen Fall bleibt Ihre Absage für Sie kostenfrei.
Dem Anmelder/ Kursteilnehmer steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Vonier Medical behalten sich hier vor, eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret und korrekt zu belegenden Kosten/ Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
§ 8 Änderungen / Ausfall von Unterrichtsleistungen
(1) Vonier Medical behalten sich zeitliche und örtliche Änderungen in einem zumutbaren Rahmen vor. Ferner kann sich der Ersatz von Dozenten sowie der Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund ergeben.
(2) Entfallen Kurse aus Gründen, den Vonier Medical zu vertreten haben, werden sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Entfallen Kurse aus Gründen, die Vonier Medical nicht zu vertreten haben, bemühen wir uns um deren Nachholung. Ein Rechtsanspruch besteht hier nicht. Über den Ersatzkurs gehende Rechtsansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Bei zu geringer oder zu großer Kursteilnehmerzahl, Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht behalten sich Vonier Medical vor, Anfangstermine auch für einzelne Kursteilnehmer kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den Kursteilnehmer im nächsten möglichen Kurs einzubinden. Bereits gezahlte Lehrgangskosten werden von Vonier Medical angerechnet. Bei erheblicher zeitlicher Verschiebung oder gänzlichem Ausfall eines Kurses, auf Grund der genannten Gründe, so besteht für den Kursteilnehmer ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung von den obigen Umständen.
(4) Eine Auslagerung der Kurse oder einzelner Abschnitte in andere Bildungseinrichtungen oder an anderen Orten behalten wir uns ausdrücklich vor.
§ 9 Rücktritt eines Kursveranstalters
Vonier Medical behalten sich ein zurücktreten eines Vertrages vor, wenn:
Für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 5) vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt oder im laufenden Kurs abgebrochen werden muss. Dies ist beispielsweise bei Erkrankung des zuständigen Dozenten oder bei höherer Gewalt der Fall.
In den vorgenannten Fällen werden die Teilnehmer unverzüglich von Vonier Medical informiert, und bereits bezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen dem Kursteilnehmer in diesem Fall nicht zu.
§ 10 Haftung für entstandene Schäden
(1) Die Haftung von Vonier Medical beschränken sich auf vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt mit dem Hinweis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kursteilnehmers.
(2) Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) haften Vonier Medical für jeden Grad des Verschuldens.
(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten handelt.
§ 11 Form von Erklärungen Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen
Diese bedürfen der Schriftform eines Kursteilnehmers gegenüber uns oder über einen Dritten.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages von Vonier Madical unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt.
§ 12 Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist der Zahlungsort unser Geschäftssitz. Der Erfüllungsort ist unsere Schule oder ein anderer Ausbildungsort (z.B. Betriebe).
(2) Für diesen Vertrag gilt im vollen Umfang das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 13 Datenschutz
Jeder Kursteilnehmer erklärt sich gemäß der Datenschutzverordnung (EU- DSGUV) einverstanden, dass Vonier Medical Ihre Daten zum Zwecke der Verarbeitung intern abspeichern.